KONFERENZ DER VERTRETER DER VEREINE DER BILDENDEN KÜNSTLER AUS MÜNCHEN, WIEN UND SLOWENIEN (VERBAND DER BILDENDEN KÜNSTLER SLOWENIENS)
Der Verband der bildenden Künstler Sloweniens (ZDSLU) ist die Fach- und Standesvertretung der bildenden Künstler. Der Verband ist im gesamten Gebiet des slowenischen Kulturraums tätig. Heute umfasst der Verband neun regionale Vereine mit insgesamt mehr als 700 Mitgliedern, das sind professionelle und aktive bildende Künstler aller Altersgruppen, die akademisch gebildet sind. Mehr als 30 Prozent der Mitglieder haben einen Magister- oder einen Doktortitel oder sind habilitierte Universitätsprofessoren. Unsere Mitglieder sind in allen Kunstbereichen tätig und verwenden die verschiedensten Materialien und Techniken (neben der klassischen Technik verwenden sie Performances oder Konzeptkunst oder die Kunst der »neuen Medien«). Die Mitglieder ermöglichen es dem Verband eine breite Basis an bildenden Künstlern zu schaffen, aus deren Mitte sich einzelne außergewöhnliche, überdurchschnittliche Künstler entwickeln können, die wiederum künstlerische Meisterwerke schaffen und die Entwicklung der Kunst vorantreiben können.
Der Verein und später der Verband ist die älteste Vereinigung bildender Künstler Sloweniens. Gegründet 1899, beeinflusste er mit seinem Wirken entscheidend die gesamte slowenische Kunstszene. Er hatte maßgeblichen Anteil an der Gründung der Nationalgalerie, der Modernen Galerie und der Akademie für bildende Kunst, ganz zu schweigen von den Zeitschriften in diesem Bereich. Hier seien nur die Zeitschrift Umetnost (Kunst) erwähnt, die vom Maler Miha Maleš (1936) herausgegeben wurde und die Zeitschrift Sinteza (Synthese) (ab dem Jahr 1961), die vom ZDSLU schon seit 1985 herausgegeben wird.
Der Zeitraum von 25 Jahren des neuen Staates Slowenien ist ein genügend langer Zeitraum, um zurückzublicken und festzustellen, was in dieser Zeit im Bereich der bildenden Kunst und der Vereinstätigkeit geschehen ist und wie der heutige Stand ist. Mit dem Auftreten der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise und durch die Einschränkung der Budgetmittel für Kunst ist der Raum für Diskussionen geöffnet worden, und es ist Zeit auf die schlechte Lage der bildenden Künstler hinzuweisen sowie auf die Lage des Verbands der Fach- und Standesvertretung ZDSLU und seiner Mitglieder. Die Verschlechterung der Situation ist nicht nur auf die Krise zurückzuführen, sondern auch auf das schrittweise Zurückdrängen des ZDSLU an den Rand der öffentlichen Betätigung und auf das ungeeignete kulturpolitische Modell, das diesen Bereich regelt. Der Grund für den Ausschluss des ZDSLU liegt vor allem in der angeblich überlebten Organisationsform, die nicht dem heutigen marktwirtschaftlichen System entspricht, wie es heißt. Da es bei der Kultur und der Kunst offenbar nicht um Marktautomatismen geht, ist die Frage interessant, welche Organisationsform für diesen Bereich die beste wäre. Im vorherigen Staat und in anderen gesellschaftspolitischen System, in dem die Gemeinschaft die Grundlage der Organisation war, war das Streben und der Wunsch nach Individualisierung beinahe eine Illusion, damals waren vor allem die Künstler Individualisten und wurden dafür aus dem kollektivistischen und sozialistischen System ausgeschlossen. Heute, wo der Individualismus im Mittelpunkt steht, und wo alle Bereiche des allgemeinen Kunstbetriebsmanagements beim Einzelnen liegen, stellen wir fest, dass Einzelpersonen keinen Einfluss mehr auf die Entwicklung komplexer Subsysteme im Kulturbereich haben und es wird klar, dass die Lösung dieser Probleme ohne Solidarität und Vernetzung in einer organisierten fachlichen Gemeinschaft nicht möglich ist. Im Prozess der Individualisierung und Geltendmachung von marktwirtschaftlichen Konzepten im neuen Staat hat der ZDSLU seine Position als Fachverband, der traditionellerweise für die Künstler und die Entwicklung der bildenden Kunst (seit dem Jahr 1899) verantwortlich war und gleichzeitig das Kulturministerium der Republik Slowenien fachlich unterstützt hat, verloren. Der ZDSLU wurde mit allen Mitgliedern auf den Markt geworfen, der sich aber in diesen 25 Jahren nicht entwickelt hat. Die Ursachen für den nichtbestehenden Markt sind sehr komplex.
Seit der Selbständigkeit Sloweniens ist der Markt der bildenden Kunst mehr oder weniger deklarativer und sporadischer Natur, ohne vertieften Zugang und ohne systemische Lösungen geblieben. Das Erbe der Museen, öffentlichen Anstalten und Galerien, die von der öffentlichen Hand finanziert werden, wurde fortgeführt. Ausstellungen waren und sind noch immer kulturelle Manifestationen, ohne die Absicht, den Markt der bildenden Kunst zu beeinflussen oder auf ihn einzuwirken. In dieses Geschehen haben sich private Galerien eingeschaltet, die wie Läden ohne Ausstellungsprogramm auftreten (mit seltenen Ausnahmen). Die Werke werden auf Konzession verkauft, ohne Verpflichtungen gegenüber dem Urheber. Viele Galerien verkaufen die Werke der gleichen Künstler ohne einen Vertrag zur Vertretung und Finanzierung eines Künstlers und die Preise werden ohne genaues Kalkül festgelegt. In Slowenien gibt es keine profilierten Galerien mit einer Auswahl an Künstlern, die sie vertreten. Es werden vorwiegend ältere Werke von schon verstorbenen Künstlern verkauft, in geringerem Maß moderne Künstler.
Der Kunstmarkt ist ein sehr komplexes Phänomen, das von unterschiedlichen Faktoren bestimmt wird, wie zum Beispiel von der Ausbildung im Bereich der bildenden Kunst, der fachliche Bewertung der Werke der bildenden Kunst, der medialen Kritik und von Rezensionen, von der Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Galerien, vom System der Referenzgalerien, von der wirtschaftlichen Lage der Unternehmen und Menschen und auch von den finanziellen Anreizen des Staates. Ein Markt entsteht langsam, über einen längeren Zeitraum hinweg, deshalb sollte er sorgfältig geplant werden. Dabei müssten mehrere Ministerien koordiniert zusammenarbeiten.
Chronologie der Ereignisse und Maßnahmen in den letzten 25 Jahren:
- Im Jahr 2002 verringerten sich die Einnahmen des Verbands aus dem öffentlichen Haushalt um mehr als 83 Prozent (von 150.000 Euro auf 25.000 Euro). Wir verloren vier angestellte Mitarbeiter, die Verpflichtungen und Aufgaben blieben aber die gleichen. Wir verloren die Mitgliedschaft in den internationalen Verbänden und Vereinigungen, weil es keine Mittel für den Mitgliedsbeitrag gab.
- Mit dem neuen Vereinsgesetz aus dem Jahr 2006 wurden alle Vereine privatrechtliche Personen. Das Haus an der Anschrift Komenskega 8, eine Spende von Fran Vesel an alle slowenischen bildenden Künstler, wurde Privateigentum und ein nicht zuschussfähiger Kostenfaktor.
- Heute sind alle Vereine in Slowenien gleichgestellt, sowohl die Fachvereine wie auch die Hobbyvereine. Die professionellen bildenden Künstler sind den Hobbykünstlern gleichgestellt. Dies verursacht große Unverhältnismäßigkeiten und Probleme bei der Schaffung von Werken, bei der Bewertung von Werken der bildenden Kunst und bei der Errichtung eines Marktes der bildenden Kunst. Das bedeutet auch, dass die akademische Ausbildung und die Mitgliedschaft in einer Standesvertretung unwichtig geworden sind. Unsere Mitglieder sind bei der Mehrzahl der Vereine, die im öffentlichen Fonds von Kulturorganisationen umfasst sind, Mentoren, also Betreuer. Es müsste auch im Interesse des Öffentlichen Fonds der Republik Slowenien für kulturelle Tätigkeiten (JSKD) sein, dass es eine Fach- und Standesorganisation gibt, die für die Qualität und die fachliche Ausbildung ihrer Mitglieder und des gesamten Bereichs sorgt. Es gibt den Status einer »privatrechtlichen juristischen Person im öffentlichen Interesse im Kulturbereich«, der durch das Gesetz über die Umsetzung des öffentlichen Interesses an der Kultur (ZUJIK) Bonität zugesprochen wird, und der ZDSLU besitzt diesen Status. Das Problem besteht darin, dass es laut dem letzten zugänglichen Verzeichnis des Kulturministeriums der Republik Slowenien allein im Kulturbereich 368 solche Organisationen gibt.
- Die kleine Münze des Urheberrechts ließ die Reproduktionen künstlerischer Arbeiten
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aus den Zeitungen verschwinden (da bei der Veröffentlichung auch der Urheber Anspruch auf ein bescheidenes Honorar hat), kleine Präsente in Form von Miniaturbildern, kleinen Grafiken oder Plastiken sind wegen der steuerlichen Einschränkungen nicht mehr möglich und die Steuerpolitik ohne Anreize für Investitionen in die Kultur schreckt Wirtschaftstreibende von Spenden und Anschaffungen ab.
- Die Schulreform hat die bildnerische Erziehung zu einem Nichtgegenstand marginalisierte, diese Stunden werden nur zur Vermittlung von Inhalten verwendet, deren positiver Beitrag zur Allgemeinbildung der Schüler von keiner ernsthaften Evaluierung bestätigt wurde.
- Der Status des bildenden Künstlers ist unklar, die Berufsausübung in der bildenden Kunst gilt nicht mehr als kreative Arbeit, da der Kunstschaffende zu einem Arbeitgeber wurde, der sich selbst anstellt, zugleich ist er als Arbeitgeber aus allen wirtschaftlichen Verbindungen ausgeschlossen.
- Der Kunstmarkt, das System, das als einziges den Kunstschaffenden ermöglichen würde, zu bestehen und zu schaffen, funktioniert nicht bzw. gibt es ihn nicht. Die Ausstellungshonorare der Künstler werden von den Anstalten oder Galerien selten bezahlt, die Ausschreibungen zur Finanzierung von Kunstprogrammen, die als einzige die Bedingungen zur Schaffung von Bildern schaffen konnten, sind stark eingeschränkt bzw. sind für den Verband und unsere Mitglieder beinahe unzugänglich. Es darf auch nicht übersehen werden, dass immer weniger Kunstwerke für nationale oder regionale Sammlungen angekauft werden. Das bedeutet, dass Investitionen in die Kultur nicht nur unerwünscht oder überflüssig, sondern sogar unzulässig sind.
- Es gibt in Slowenien auch keine anderen Subventionsprogramme, die notwendig sind zur Suche nach dauerhaften systemischen Lösungen und wichtig für die Entwicklung des Faches, so wie es in der Mehrzahl der anderen EU-Staaten gute Praxis ist. Dazu gibt es eine Studie des Kulturministeriums der Republik Slowenien aus dem Jahr 2012 und eine Vergleichsstudie der Direktion der Europäischen Kommission für Beschäftigung, Soziales und Integration aus dem Jahr 2013.
- Die immer umfangreicheren administrativen Verpflichtungen, die der Staat den einzelnen Kunstschaffenden auferlegt, widersprechen der grundlegenden Berufung des Künstlers, der seine schöpferische Energie primär dem künstlerischen Schaffen widmen sollte.